Gefördert werden die Top 8 der DPV-Damenrangliste sowie die Top 8 der DPV- Herrenrangliste. Außerdem sind die jeweils 2 höchstplatzierten Nachwuchsspieler/-innen der jeweiligen Ranglisten in den Alterskategorien U23 und U21 bei Damen und Herren berechtigt, Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Sollten diese Nachwuchsspieler/-innen jedoch schon eine der ersten Anforderung erfüllen, wird nicht nachgerückt. Die Förderberechtigung in den U-Kategorien erlischt mit Vollendung des 24. bzw. 22. Lebensjahres zu den weiter unten definierten Stichtagen. Pro Halbjahr besteht für diese Spieler/-innen die Möglichkeit, gegen Belege 250 € an Fördermaßnahmen zu berechnen. Für Nachwuchsspieler/-innen erhöht sich dieser Betrag bis zum Erreichen der Altersgrenzen auf 400 € halbjährlich. Die finanzielle Förderung beinhaltet Flug-, Hotel- und Trainingskosten, die in direkter Verbindung zu Trainingseinheiten stehen und bei unseren Nationaltrainern/-innen oder deren Akademien durchgeführt werden. Stichtage für die Berechtigung zum Erhalt der Maßnahmen sind für das erste Halbjahr der 31.12. des vorangegangenen Kalenderjahres, sowie der 30.06. des aktuellen Kalenderjahres. Werden die Fördermaßnahmen nicht bis zum Ende eines Halbjahres abgerufen, verfallen sie und können nicht ins folgende Halbjahr mit hinübergenommen werden. Im jeweiligen Kalenderhalbjahr noch begonnene Maßnahmen gelten als abgeschlossen. Die Belege sind jeweils unmittelbar nach Abschluss der Fördermaßnahme, spätestens jedoch zum Ende des Kalenderhalbjahres, bei der Geschäftsstelle per Mail einzureichen.