Mindeststandards für Padel Courts & Spielanlagen

Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information für Vereine, Mitglieder und Interessierte zur Errichtung und Nutzung von Courts / Spielanlagen für den Spielbetrieb im Verband. Es ersetzt keine fachliche Planung keine rechtliche Beratung und keine Prüfung vor Ort.

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Mindeststandards für Padel Courts & Spielanlagen

Beratung

Der Deutsche Padel Verband (DPV) kann und darf offiziell keine bautechnische oder rechtliche Beratung zur Planung, Konstruktion oder Genehmigung von Sportanlagen leisten. Die Verantwortung für Planung, Bau, Genehmigung und Betrieb von Padel-Courts liegt ausschließlich beim jeweiligen Bauherrn bzw. Betreiber sowie den von ihm beauftragten Fachplanern und ausführenden Unternehmen.

Rahmenbedingung

Der DPV definiert ausschließlich sportfachliche Mindestanforderungen, die Voraussetzung für die Anerkennung einer Anlage als Spielstätte im Rahmen der German Padel Series (GPS), der Deutschen Padel Liga (DPL) sowie weiterer DPV- Wettbewerbe sind. Maßgeblich sind hierfür insbesondere die jeweils gültigen Ausschreibungen sowie die Rules of the Game of Padel der FIP.